Das bilden wir aus
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Klasse B Mindestalter 18; 17 Jahre, wenn ein vorher eingetragene/-r Beifahrer/-in mitfährt. Ausbildung auf unseren modernen Schaltfahrzeugen. Somit später keine
Einschränkung bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen mit Schalt- oder Automatikgetriebe. Max. Gesamtgewicht von 3,5 t und max. 9
Sitzplätze inkl. Fahrer/-in.
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Klasse B197 (Schlüsselzahl 197) Kombinierte Ausbildung auf Schalt- und Automatikfahrzeugen. Wird die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt und die Testfahrt auf einem Schaltfahrzeug
erfolgreich absolviert, entfällt die Automatikbeschränkung.
- Klasse B78 (Schlüsselzahl 78)
Komplette Ausbildung auf unserem Fahrzeug mit Automatikgetriebe (Automatikbeschränkung)
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Klasse A2
Mindestalter 18 Jahre; Krafträder mit einer max. Leistung von 35 kW. Das Verhältnis Leistung zu Gewicht darf nicht größer sein als 0,2
kW/kg.
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Klasse A
Mindestalter 24 Jahre; 20 Jahre, wenn der Führerschein Klasse A2 zwei Jahre alt ist. Krafträder ohne Beschränkung von Leistung oder Hubraum