Das bilden wir aus
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Klasse B Mindestalter 18; 17 Jahre, wenn ein vorher eingetragene/-r Beifahrer/-in mitfährt. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t und max. 9 Sitzplätze inkl.
Fahrer/-in.
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Schlüsselzahl B197 Wegfall bzw. die
nachträgliche Streichung der Automatikbeschränkung. Wird oder wurde die praktische Prüfung der Klasse B auf
einem Automatikfahrzeug abgelegt, kann die Automatikbeschränkung (SZ 78) entfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn in der Fahrschule mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug
absolviert werden und bei einer anschließenden mindestens 15-minütigen Prüfung mit dem Fahrlehrer der Schüler das sichere, verantwortungsvolle und umweltbewußte Fahren mit einem Schaltwagen
nachgewiesen hat.
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Klasse A2
Mindestalter 18 Jahre; Krafträder mit einer max. Leistung von 35 kW. Das Verhältnis Leistung zu Gewicht darf nicht größer sein als 0,2
kW/kg.
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Klasse A
Mindestalter 24 Jahre; 20 Jahre, wenn der Führerschein Klasse A2 zwei Jahre alt ist. Krafträder ohne Beschränkung von Leistung oder Hubraum